Allgemeine Vertragsbedingungen Kyoox AG für EDV-Dienstleistungen

I. Allgemeines

1. Inhalt und Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis («Vertrag») zwischen der Kyoox AG («Kyoox») und dem Kunden von Kyoox («Kunde»). Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen Kyoox und ihren Kunden abgeschlossenen Rechtsverhältnissen, unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses.

1.2. Der Vertragsgegenstand und der Leistungsumfang ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

1.3 Verträge zwischen Kyoox und ihren Kunden werden entweder durch beidseitige Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung oder mittels unwidersprochener Auftragsbestätigung abgeschlossen.

1.4 Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen schriftlich. Leistungen von Kyoox, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder Mehraufwände, die Kyoox aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstehen, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundenansätzen von Kyoox berechnet.

Der Kunde kann für die Leistungserbringung Hilfspersonen beiziehen.

2. Pflichten von Kyoox

2.1 Kyoox ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit angemessenerer Sorgfalt und gemäss dem aktuellsten Stand der Technik zu erbringen.

2.2 Kyoox kann für die Leistungserbringung Hilfspersonen beiziehen.

3. Nutzungs- und Eigentumsrechte

3.1 Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Er erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht daran. Für Software von Dritten gelten deren jeweiligen Lizenzbestimmungen.

Sämtliche Rechte am Eigentum an der überlassenen Software, Know-how, Datenträger und Dokumentationen und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt bei Kyoox oder ihren Hilfspersonen bzw. Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

3.2 Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung von Kyoox.

3.3 Der Kunde darf Kopien von der Software nur für Sicherheits- und Archivzwecke erstellen. Kopien für andere Zwecke bedürfen der Zustimmung von Kyoox.

3.4 Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.

3.5 Der Kunde hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation von Software in der üblichen Ausführung von Kyoox. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen darf Kyoox gesondert in Rechnung stellen.

4. Informations- und Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen zu schaffen, damit Kyoox die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Insbesondere ist der Kunde für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Die Gesamtverantwortung für das Projekt aus betrieblicher Sicht, wie z.B. die Spezifikation des zu lösenden Problems, Auswahl des Produktes, Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe und Informationsübermittlung und Systemintegration liegt beim Kunden.
  • Der Kunde bezeichnet einen fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner im Betrieb, sowie bei Bedarf einen Kundenprojektleiter. Es sind zudem die Verantwortlichkeiten für die im Einsatz stehenden Kyoox-Systeme und internen IT-Infrastruktur und Umsysteme zu bezeichnen.
  • Der Kunde stellt Kyoox alle notwendigen Informationen zur Verfügung und gewährleistet Kyoox für die Vertragsdauer einen permanenten Zugriff auf die von Kyoox verwalteten Systeme, auf Automatisierungs- und Überwachungssysteme sowie externe von Kyoox bezeichnete Systeme für die Automatisierung, Patching und Monitoring.
  • Insbesondere hat der Kunde Kyoox rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
  • Der Kunde ist für die Richtigkeit aller an Kyoox übermittelten Daten verantwortlich.
  • Der Kunde ermöglicht Kyoox die für den fachgerechten Betrieb der durch Kyoox verwalteten Systeme angemessene Wartungsfenster und informiert allfällig betroffene Endkunden.
  • Der Kunde informiert Kyoox unverzüglich beim Auftreten von Störungen und Fehlern (Übermittlung via Ticketsystem) und unterstützt Kyoox bei der Suche, Analyse und Korrektur von möglichen System- und Programmfehlern.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sowie der sicheren Aufbewahrung der Backups.
  • Der Kunde ist verpflichtet, zu jeder Zeit sicherzustellen, dass der originale Zustand vor Beginn der Dienstleistung durch Kyoox wiederhergestellt werden kann.
  • Der Kunde hat alle Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Systeme, sowie die Verbreitung von Spam und Viren über ebendiese zu treffen.
  • Der Kunde hat die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Datenschutz-, Urheber- und Fernmelderechts sicherzustellen.

5. Geheimhaltung

5.1 Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

5.2 Die Parteien überbinden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

6. Termine

6.1 Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine, wie insbesondere Bereitschaftszeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, eine bestimmte Reparaturzeit oder eine Reaktionszeit etc. Solche Termine verlängern sich angemessen,

  • a) wenn Kyoox Angaben bzw. Unterlagen, die Kyoox für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
  • b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  • c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Kyoox liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, bewaffnete Konflikte, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

6.2 Kyoox kann Teillieferungen ausführen.

6.3 Bei Verzögerungen hat der Kunde Kyoox eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Kyoox bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

7. Rechts- und Sachgewährleistung

7.1 Kyoox garantiert, die Produkte in funktionstüchtigem Zustand zu liefern und die für Unterstützungs-, Wartungs- und Serviceleistungen erforderliche Sorgfalt anzuwenden.

7.2 Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für durch Kyoox programmierte Software sechs Monate ab Lieferung der Software bzw. bei Hardware-Wartung sechs Monate ab Vertragsende. Während dieser Zeit werden innert angemessener Frist reproduzierbare Programmfehler von Kyoox behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software den festgelegten Spezifikationen entspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

7.3 Kyoox gewährleistet, dass die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Leistungen von Kyoox durch den Kunden keine Schutzrechte Dritter verletzt. Ein Anspruch auf Rechtsgewährleistung besteht nicht, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungen unter anderen als den vertraglich vorgesehenen Bedingungen gebraucht oder modifiziert hat. Für Software oder Arbeitsmaterialien von Dritten oder vom Kunden übernimmt Kyoox keine Rechtsgewährleistung.

7.4 Der Kunde ist dabei verpflichtet, Kyoox frühzeitig und insbesondere vor der Einleitung eines Rechtsverfahrens über behauptete Drittansprüche (spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen) schriftlich per Einschreiben zu informieren. Der Kunde hat Kyoox bei der Abwehr der behaupteten Drittansprüche in zumutbaren Umfang zu unterstützen und sämtliche in der Folge von Kyoox erteilten Anweisungen zu befolgen. Eine Verletzung einer oder mehrerer dieser Pflichten durch den Kunden führt dazu, dass Kyoox von der Gewährleistungspflicht befreit ist. Kyoox steht es ausserdem frei, zur Vermeidung eines Rechtsverfahrens die betroffenen Produkte gegen Erstattung des Erwerbspreises zurückzunehmen. Falls nach Ermessen von Kyoox die Nutzung der Leistungen durch den Kunden Schutzrechte eines Dritten verletzt oder zu verletzen geeignet ist, so hat Kyoox nach eigener Wahl das Recht zu einer der folgenden Massnahmen: (1) die Leistungen derart verändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden; (2) dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen weiterzunutzen; (3) die Leistungen durch andere Leistungen zu ersetzen, die keine Schutzrechte Dritter verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder mit den ersetzten Leistungen gleichwertig sind oder (4) die Leistungen zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

7.5 Kyoox übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung für Störungen, Mängel oder Ausfälle der Dienstleistungen, welche nicht von Kyoox zu vertreten sind, wie insbesondere natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Verursachung bzw. Eingriffe durch Dritte oder den Kunden, mangelhafte Datensicherung oder Sicherheitsmassnahmen, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Störungen und Ausfälle wegen Abhängigkeiten von Infrastruktur von Drittanbietern, Schutzrechtsverletzungen auf einem vom Kunden stammenden Lösungskonzept oder von ihm gewählten Softwaresystem.

7.6 Kyoox kann nicht gewährleisten, dass a) Dienstleistungen ohne Unterbruch und störungsfrei funktionieren, b) Dienstleistungen frei von schädlicher Software (z.B. Malware, Viren) sind, oder c) Kyoox alle Fehler beheben kann. Ausserdem kann Kyoox nicht gewährleisten, dass vom Kunden angeforderte Daten richtig und ohne Zeitverzögerung über das Internet übermittelt werden können, und dass vom Kunden an Kyoox übermittelte Daten und Informationen nach Beendigung des Vertrages weiterhin abrufbar bleiben.

8. Abnahme

8.1 Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte bzw. Arbeitsresultate nach Erhalt umgehend zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.

8.2 Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde Kyoox sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.

8.3 Mindere Mängel, welche den bestimmungsgemässen Gebrauch des Produktes bzw. der Arbeitsresultate nicht behindern oder ausschliessen, hindern die Abnahme nicht.

8.4 Diese Bestimmungen gelten ebenfalls bei einer Teillieferung, wobei Mängel einer zuvor erfolgten Teillieferung nicht mehr gerügt werden können.

9. Mängelbehebung

9.1 Bei Mängeln zufolge Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehlern oder bei nachgewiesener Unsorgfalt bei Unterstützungs-, Wartungs- oder Serviceleistungen verpflichtet sich Kyoox zur Beseitigung der Fehler oder zum Ersatz der betroffenen Teile.

9.2 Kyoox behebt die Mängel nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der Kyoox freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum von Kyoox.

9.3 Kann der Mangel nicht beseitigt werden und die Gebrauchstauglichkeit des Produktes bzw. der Leistung wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und den Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch auf höchstens 25 (fünfundzwanzig) Prozent des Wertes der mangelhaften Produkte oder Leistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.

10. Haftung

10.1 Kyoox haftet gegenüber dem Kunden für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten, direkten Personen- und Sachschaden. Die Haftung für durch Kyoox oder ihre Hilfspersonen fahrlässig verursachte Schäden und indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Regressansprüche Dritter oder Schäden aus Datenverlust bzw. Datenbeschädigung wird vollumfänglich ausgeschlossen.

10.2 Jegliche Haftung von Kyoox beschränkt sich auf maximal 25% des Wertes der mangelhaften Produkte oder Leistungen. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (z.B. Wartungsverträgen) beträgt der Wert der Leistung die Jahresgebühr des laufenden Kalenderjahres.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

>11.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Reisespesen, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung.

11.2 Die Preise für wiederkehrende Leistungen können durch Kyoox angepasst werden. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich zu kündigen, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Preiserhöhung.

11.3 Die von Kyoox erbrachten Dienstleistungen werden, ausgenommen anderweitiger Vereinbarung, monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist betragt 30 Tage nach Rechnungsstellung.

11.4 Erfolgt keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug und Kyoox kann einen Verzugszins in der Höhe von 5 Prozent geltend machen. Weiter schuldet der Kunde Kyoox gegebenenfalls Inkassokosten einschliesslich Gerichts-und Anwaltskosten.

11.5 Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

12. Dauer des Rechtsverhältnisses

12.1 Das Rechtsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Leistungserbringung, Lieferung oder durch Kündigung.

12.2 Verträge können vorbehältlich anderslautender Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende des Monats gekündigt werden.

12.3 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Leistungen zwecks-, vertrags- oder rechtswidrig verwendet, oder nicht autorisierten Dritten zugänglich macht, oder wenn begründeter Verdacht der Zahlungsunfähigkeit anderen Partei besteht.

13. Folgen der Vertragsauflösung

13.1 Mit der Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungs- und Zugriffsrechte des Kunden auf Dienstleistungen von Kyoox automatisch.

13.2 Der Kunde ist verantwortlich, die Kontinuität der eigenen Systeme und Sicherung der Daten vor Beendigung des Vertrages sicherzustellen. Kyoox unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Übertragung der Daten und der Leistungen auf die Systeme des Kunden oder von Dritten und kann die dafür notwendigen Aufwände zu ihren Stundenansätzen verrechnen.

14. Datenschutz

14.1 Der Kunde ermächtigt Kyoox und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14.2 Kyoox speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist Kyoox berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nutzen.

14.3 Kyoox gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

14.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.

II. Kaufverträge

1. Umfang, Ausführung und Ort der Lieferung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellungsbestätigung massgebend. Kyoox liefert die Produkte in der Standardausführung, Software in ihrer maschinell lesbaren Form nach der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.

Stellt Kyoox die Produkte ganz oder teilweise in einer besonderen Ausführung für den Kunden her, richten sich seine Arbeiten nach dem Pflichtenheft, worin der Kunde unter anderem anzugeben hat, unter welchen Bedingungen welches Ergebnis angestrebt wird.

III. Wartung und Service von Hardware

1. Vollwartung und Depotwartung

Bei der Vollwartung erbringt Kyoox die Wartungsleistungen am Standort der Geräte.

Bei der Depotwartung erbringt Kyoox die Wartungsleistungen in seinen eigenen Geschäftsräumen. Zu diesem Zweck sind die Geräte Kyoox in der Original- oder in einer gleichwertigen Verpackung zuzustellen. Das Risiko des Transportes trägt der Kunde. Die Reparaturzeit beträgt in der Regel fünf Arbeitstage, gerechnet zwischen Eintreffen der Geräte bei Kyoox und dem Versand an den Kunden.

2. Umfang der Wartung

Für den Umfang und die Ausführung der Wartung ist die Abmachung unter den Parteien massgebend. Ohne besondere Abrede sind folgende Wartungsleistungen in den Preisen inbegriffen:

  • a) das Beheben von Störungen nach Eingang einer qualifizierten Störungsmeldung, d.h. einer Störungsmeldung, aufgrund welcher die Intervention eines Technikers notwendig wird;
  • b) der Einbau von Ersatzteilen auf Austauschbasis, ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Wartungsfirma über;
  • c) der Einbau von technischen Verbesserungen, soweit diese nach Beurteilung der Wartungsfirma für die Funktion der Geräte notwendig sind oder deren Unterhalt erleichtern;
  • d) bei der Vollwartung zusätzlich die vorbeugende Wartung mit Präventivkontrollen; der Lieferant teilt dem Kunden den dafür notwendigen Zeitaufwand und den Zeitpunkt rechtzeitig mit.

Für weitere Leistungen ist Kyoox berechtigt, zusätzlich Rechnung zu stellen, insbesondere wenn:

  • a) Störungen oder Schäden zu beheben sind, die durch Eingriffe Dritter oder durch unsachgemässe Behandlung sowie durch äussere Einflüsse verursacht wurden;
  • b) Störungen zu beheben sind oder bei der Wartung Mehraufwendungen anfallen, weil die Installationen oder Standorte (Raumgrössen, Umfeld) nicht den Anweisungen des Lieferanten entsprechen;
  • c) an den Steuerungen Änderungen vorgenommen oder Zusatzeinrichtungen eingebaut wurden oder Störungen auf Datenübermittlungs-Leitungen und -Geräte sowie elektrische Installationen und Klimaanlagen zurückgehen, für die Dritte verantwortlich sind;
  • d) Zubehör oder Zusatzeinrichtungen eingebaut oder entfernt werden müssen, oder die Gehäuse aufzufrischen sind;
  • e) Teile ausgetauscht werden müssen oder anderweitig Mehrkosten entstehen, weil der Kunde Zubehör verwendet hat, das nicht den richtigen Spezifikationen entspricht;
  • f) bei der Vollwartung der Standort der Anlage wechselt.

3. Eintrittsinspektion

Kyoox ist berechtigt, eine Eintrittsinspektion durchzuführen, ausgenommen wenn ein Gerät bei Lieferung durch Kyoox unmittelbar nach Ablauf der Garantiezeit in den Wartungsvertrag aufgenommen wird, oder wenn ein Gerät aus einem bestehenden Wartungsvertrag aufgenommen wird.

Die Eintrittsinspektion umfasst das Beheben von Störungen und den Einbau von technischen Verbesserungen auf einen für die einwandfreie Wartung erforderlichen Stand.

Die Kosten der Eintrittsinspektion gehen zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde die Eintrittsinspektion, fällt die Wartungsverpflichtung dahin.

IV. Unterstützung, Service und Wartung von Software

1. Umfang und Ausführung der Unterstützung

Für Umfang und Ausführung der Unterstützungsleistung ist die Abmachung unter den Parteien massgebend.

Dabei bedeuten:

  • a) Anwendungsberatung: Beratung über die richtige Anwendung der Software, namentlich über deren zweckgerechten Gebrauch und Einsatz.
  • b) Kundenschulung: Ausbildung über den richtigen projektspezifischen Gebrauch von Software und Systemen.
  • c) Fehlerbeseitigung: Programmänderungen mit dem Ziel, Fehler oder Schwächen der Software zu beseitigen, die einen einwandfreien Betrieb hindern; keine Änderungen über die ursprünglichen Anforderungen hinaus.
  • d) Modifikationen: Programmänderungen mit dem Ziel, auch nicht betriebsbehindernde Fehler oder Schwächen der Software zu beseitigen; keine Änderungen über die ursprünglichen Anforderungen hinaus.
  • e) Nachlieferung von Modulen: Nachlieferung eines bereits bestehenden, zum bisherigen Software-Paket passenden Teiles; ohne zusätzliche Ingenieurleistungen.
  • f) Behebung von Datenverlust oder Datenfehlern: Wiederherstellung eines verlorenen oder Korrigieren eines fehlerhaften Datenbestandes, soweit dies aufgrund der vom Kunden zu verantwortenden Datensicherungen möglich ist.
  • g) Zulieferung neuer Releases: Unaufgeforderte Zulieferung von vorhandenen neuen Software-Versionen und den dazugehörenden Dokumentationen auf den passenden Datenträgern; ohne zusätzliche Ingenieurleistungen.
  • h) Erweiterungen: Kundenspezifische Programmänderungen; mit entsprechenden Ingenieurleistungen und über die ursprünglichen Anforderungen hinaus.
  • i) Integration: Kundenspezifische Einführung neuer, zusätzlicher oder fremder Standard-Software; mit entsprechender Ingenieurleistung.
  • j) Sicherheitsprüfung: Überprüfung bestehender Softwaresysteme und Systemkonfigurationen zur Auffindung und Behebung von Schwachstellen.
  • k) Kundeninformation: Schriftliche Orientierung über Software-Erneuerungen sowie Programmierhinweise.

2. Art der Leistungserbringung

Die Unterstützungsleistungen erbringt Kyoox am Standort des Kunden oder am Standort von Kyoox, je nach ihrer Natur, allenfalls nach ihrer Wahl,

  • a) In den eigenen Räumen
  • b) beim Kunden;
  • c) mit Telekommunikation als Austausch von Informationen zwischen Kyoox und des Kunden;
  • d) mit Remote-Service als Ferndiagnose und Ferneinwirkung mittels direkter Informationsübertragung zwischen dem System von Kyoox und dem System des Kunden;
  • e) mit Brief- und Paketzustellung.

V. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

2. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz von Kyoox.

3. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist der Sitz von Kyoox.

4. Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.